Lachgassedierung

Die Sedierung mit Lachgas ist ein äußerst sicheres Verfahren, welches weltweit millionenfach zum Einsatz kommt und Angstpatienten eine entspannte Behandlung ermöglicht. In den USA und in den skandinavischen Ländern ist die Sedierung mit Lachgas ein lange bewährtes Verfahren, welches zum Standard in den Praxen gehört. Das Lachgas wird zusammen mit reinem Sauerstoff ihren Bedürfnissen entsprechend über eine Nasenmaske zugeführt.

Was ist eigentlich Lachgas?

Es ist ein unsichtbares Gas, bestehend aus einem Stickstoffatom und zwei Sauerstoffatomen das geruchslos ist und leicht süßlich schmeckt. Lachgas ist ein sehr stabiles Molekül, das vom Körper sehr schnell aufgenommen werden kann, aber nicht verstoffwechselt (vom Körper verarbeitet) wird. Aus diesem Grund bleibt kein Lachgas nach der Behandlung im Körper.

Was fühlt der Patient während der Sedierung?

Das Lachgas bewirkt eine Entspannung und Entkopplung von der Realität. Man fühlt sich „leicht“ und hat ein Gefühl der Gleichgültigkeit. Die Angst des Patienten wird spürbar unterdrückt.

Wie funktioniert die Sedierung mit Lachgas? Welche Nebenwirkungen gibt es?

Der Patient bekommt vor der Behandlung eine Nasenmaske, die mit dem Lachgasgerät verbunden ist. Durch die Maske kann der Patient entspannt ein- und ausatmen. Die Maske besteht aus Silikon und kann bequem getragen werden. Entsprechend dem Körpergewicht wird permanent Sauerstoff zugeführt, dazu wird die Lachgaskonzentration langsam gesteigert, bis der Patient ein entspanntes Gefühl bekommt. Damit ist er in der Lage, selber die Menge an Lachgas zu bestimmen. In seltenen Fällen kann es zu einem Unwohlgefühl mit Schwindel kommen, dieser Zustand lässt sich mit Einatmen von reinem Sauerstoff schnell korrigieren. Während der gesamten Behandlung wird der Patient mit einem Pulsoximeter (Sauerstoffsättigung und Puls) überwacht. 

Der Körper nimmt Lachgas direkt über die Lungen auf, deswegen wirkt es sehr schnell. Beruhigung – und teilweise Euphorie – setzt binnen weniger Minuten ein, wenn das Gas über eine kleine Nasenmaske in die Atemwege strömt. Gleichzeitig verschwinden Ängste, Schmerzempfinden oder ein Würgereiz. Das Zeitgefühl verschwimmt und die tatsächliche Behandlungsdauer oder die ergänzende lokale Betäubung im Mund werden nicht mehr wahrgenommen.

Jede Sedierung endet mit reinem Sauerstoff.  Es sind keine Allergien bekannt. Die Lachgassedierung hat keinerlei körperliche Einschränkungen nach der Behandlung zur Folge, der Patient kann selbständig die Praxis verlassen und am normalen Alltag teilnehmen.

Für die Anwendung von Lachgas gibt es folgende Kontraindikationen, welche vor allem auf der problematischen Ansammlung von Gasen beruhen wie z.B. einer Mittelohrentzündung, Nasennebenhöhleninfektion, einem Pneumothorax, Darmverschluss oder als Folge von Operationen mit ggf. verbleibenden Luft-/Gaseinschlüssen (v.a. intrakranielle Eingriffe, Herz-OPs mit Herz-Lungen-Maschine, Augen-OPs mit Insufflation von SF6), Schädel-Hirn-Verletzungen und 24 Stunden nach Tauchgängen. Des Weiteren sollte die Behandlung verschoben werden, wenn Schnupfen vorliegt, da die Lachgaszufuhr über die Nase erfolgt. 


Mit Lachgas gegen Zahnarztangst

Lachgas eignet sich fast für jeden und kann schon bei Kindern ab sechs Jahren angewendet werden. Ansonsten ist sie immer ein gutes Mittel, um Angstpatienten eine sanfte und stressfreie Zahnarztbehandlung zu ermöglichen. Schon das veränderte Behandlungserlebnis kann helfen, Zahnarztängste langsam zu überwinden.  Wir beraten Sie gern.

Vorteile als Patient

  • Reduktion der Angst
  • Minimierter Schluckreflex und Würgereiz
  • Entkoppelung von der Behandlung ohne Kontrollverlust
  • Schonende, leichte Sedierung
  • Reduktion des Zeitgefühls
  • Verstärkung von positiven Suggestionen
  • Während der gesamten Behandlung ansprechbar
  • Nach kurzer Zeit wieder fahrtüchtig

Kosten

Die Kosten für eine Behandlung mit Lachgas beim Zahnarzt werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Die Kostenübernahme bei den privaten Krankenkassen ist sehr unterschiedlich und muss dem jeweiligen Versicherungsvertrag entnommen werden.

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